§1 GeltungsbereichAllen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Brennnessel Tattoo, Richard-Sorge-Straße 24, 10249 Berlin, vertreten durch:
Inhaber Andrey Gutthardt
Gutthardt Media UG
Ringbahnstr. 10
10711 Berlin,
und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Sämtliche unserer Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Brennnessel Tattoo“ mit Sitz in der Richard-Sorge-Straße 24, 10249 Berlin anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
§2 VertragsschlussDer Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung bzw. Terminreservierung seitens des Kunden nachgewiesen. Mit einer Anzahlung geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Mit der Anzahlung bestätigt der Kunde, die unter AGB, aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen
.§ 3 Terminvereinbarung und AnzahlungenDer Kunde kann für eine Arbeit einen oder mehrere Termine mit dem Artist vereinbaren. Mit jedem einzelnen Termin wird erneut eine Anzahlung fällig. Diese wird individuell vereinbart, unter Berücksichtigung der Termindauer und der Höhe der anfallenden Gesamtvergütung. Die Anzahlung wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit, also beim letzten Termin, auf die fällige Gesamtvergütung angerechnet.
Die Erstellung der Tattoo-Vorlage erfolgt ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Stechtermins und wird nicht im Voraus versendet. Dies dient einer effizienten Arbeitsweise und ermöglicht eine individuelle Anpassung des Designs vor Ort. Die Beratung und Anfertigung der Vorlage sind Bestandteil des Termins und im Preis inbegriffen.
Eine Auszahlung der Anzahlung ist grundsätzlich nicht möglich,es gibt aber folgende Ausnahmen.
Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin persönlich, telefonisch oder per Mail möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung und auf eine Auszahlung der Anzahlung.
Die Anzahlung wird auch ausgezahlt, wenn die Vorlage nicht der Anfrage entspricht.
Die Anzahlung verfällt, wird also als Schadensersatz (im Sinne § 642 Abs. 1 BGB) einbehalten und nicht auf die Gesamtvergütung angerechnet, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich, oder per Email abzusagen. In diesem Fall muss für einen neuen Termin eine erneute Anzahlung geleistet werden.
Die Anzahlung wird nicht ausgezahlt, wenn die Vorlage vom Kunden bestätigt wurde und danach abgesagt wurde.
Bis zur Leistung einer erneuten Anzahlung verfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Anzahlung hinterlegt wurde.
Der Betrag für die Anzahlung bzw. Terminreservierung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
•Die Beratung vor Ort
•Online Beratung / Telefonische Beratung
•Kommunikation mit dem Tätowierer
•Erstellung eines Entwurfs
Diese sind grundsätzlich gratis sobald der Kunde seine Tätowierung bekommt und die Kosten begleicht.
In jedem anderen Fall wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. In diesem Fall dient die Anzahlung zwecks Ausgleiches, für die von uns oben genannten und erbrachten Leistungen.
§ 4 PreiseDie im Auftrag angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 %.
Ändern sich nach dem erfolgten Auftrag unsere Kostenfaktoren unvorhersehbar oder nach Auftragsvergabe der Satz der gesetzlichen Umsatzsteuer, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu fordern, wenn der Termin zur Tätowierung mehr als vier Monate nach Auftragserteilung stattfinden soll.
Die Preise werden individuell gestaltet.
Preisvereinbarungen sind für den Kunden bindend.
Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, wird die Erstellung der Vorlage nicht berechnet, sondern fließt in die Gesamtsumme mit ein.
Wünscht der Kunde eine Änderung an der vereinbarten Arbeit, die über kleinere Modifikationen hinausgeht, kann der Tätowierer einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist in diesem Fall nicht möglich.
Zeitverzögerungen durch Unpünktlichkeit werden bei der Dauer der Sitzung mit angerechnet.
§ 5 Rechte und Pflichten des KundenDer Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Tätowierer vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
Der Kunde ist volljährig oder erhält eine Einverständnis eines Sorgeberechtigten bei dem Alter 16-17 mit Einverständnis eines Sorgeberechtigten.
Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.
Es besteht keine Bluterkrankung oder erhöhte Blutungsneigung.
Es bestehen keine Hauterkrankungen.
Es werden keine blutverdünnenden Medikamente eingenommen.
Es bestehen keine Allergien.
Es bestehen keine Herz- oder Kreislaufbeschwerden.
Es bestehen keine Infektionskrankheiten.
Es wurden keine Medikamente eingenommen.
Es bestehen keine chronischen oder akuten Krankheiten.
Es wurde kein Alkohol oder andere Drogen konsumiert.
Es wurden keine Oberflächenanästhetika appliziert.
Es bestehen keine Beeinträchtigungen der Willensbildungs-/ Willensausübungsfähigkeit.
Es wurden keine chirurgischen Eingriffe oder Strahlenbehandlungen vorgenommen.
Es besteht keine Neigung zu Keloidbildung oder eine Sarkoidose.
Die Haut wurde in den vergangenen 4 Monaten nicht in einem höheren Maß an UV-Strahlungen ausgesetzt.
Es bestehen keine frischen Narben.
Es wurde zeitnah keine Laserbehandlung durchgeführt.
Es besteht keine Schwangerschaft.
Es wird nicht gestillt.
Wir bitten, dass der Kunde alleine kommt.
Dem Kunden sind folgende Informationen bekannt:
1. Tattoos sind permanent. Eine restlose Entfernung ist nicht sicher möglich und könnte gesundheitliche Risiken bergen. Bei der Tätowierung wird die
Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht eingebracht. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft ist, handelt es sich bei dem
Vorgang tatbestandlich um eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB und § 228 Abs. 1 StGB.
Wir nutzen nur die zertifizierten Tätowiermittel nach BVL § 1 - 4 TätoV.
2. Die Beschaffenheit einer Tätowierung hängt von der Hautbeschaffenheit ab. Es kann zwischen der Vorlage und der fertigen Tätowierung zu Abweichungen kommen. EIne Tätowierung unterliegt ,mit dem lebenden Gewebe, Alterungsprozessen. Diese werden insbesondere durch starke
Sonneneinstrahlung beschleunigt. Dadurch verblassen die Farben und die Konturen der Tätowierung werden unscharf.
Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen entgegengewirken.
3. Trotz größter Sorgfalt, Vorsicht, erprobten Techniken und Arbeitsmaterialien, kann es während/nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen und/oder
Komplikationen kommen wie:
Kreislaufprobleme, Schüttelfrost, Nachbluten der Tätowierung, Anschwellen der Haut mit Juckreiz und Rötungen, Narbenbildung, ungewollte
Farbverläufe (sogenannte Blow-Outs) aufgrund eines ungünstigen Bindegewebes, Photosensitivität der Tätowierung, Auftreten von Keloiden oder
Sarkoidosen, nichtallergischen Fremdkörperreaktionen.
In manchen Fällen kann es trotz Sorgfalt bzgl. Hygiene und Sauberkeit - vorallem wegen falscher Nachbehandlung - zu Infektionen und/oder
Keimverschleppungen kommen. Auch wurden Unverträglichkeiten gegen einzelne Farben beobachtet. Sollte ein solcher Fall eintreten, bitten wir darum,
uns dies unverzüglich mitzuteilen und bei erheblichen Beeinträchtigungen einen Arzt zu konsultieren. Aufgrund des § 52 Abs. 2 SGB V kann es passieren,
dass die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Komplikation bei Dir Regress nimmt.
4. Wenn es sich bei der Tätowierung um eine Übertätowierung handelt, lässt sich im Vorfeld nicht vorherzusagen, ob eine Überdeckung der alten
Tätowierung überhaupt und gegebenenfalls mit welchem Zeit und Arbeitsaufwand zu erzielen ist. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass es
zu Wechselwirkungen mit der bereits eingebrachten Tattoofarbe der zu überdeckenden Tätowierung kommt.
5. Wurde auf der zu tätowierenden Stelle bereits eine vormals vorhandene Tätowierung - mit welcher Methode auch immer entfernt oder aufgehellt,
besteht die Gefahr, dass das Ergebnis der nachfolgenden Tätowierung von dem gewünschten Ergebnis abweicht. Die Haut kann in ihrer Farbaufnahme
beeinträchtigt sein oder in Maße zur Narbenbildung neigen. Dasselbe gilt für Dehnungsstreifen, Narben und jeglicher Hautbesonderheit.
6. Da der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen und für den Tätowierer unvorhersehbaren Bewegungen kommen. Trotz leichter
Fixierung durch Druck und Anspannen der Hautpartie kann der Tätowierer die Reflexreaktion nicht gänzlich verhindern, nur versuchen zu
minimieren. In diesen Fällen kann die Qualität der Tätowierung beeinflusst werden: Die Nadelführung kann nicht gleichmäßig erfolgen, sodass es zu
Unregelmäßigkeiten kommen kann.
7. In manchen Fällen ist die Fähigkeit der Haut, Tattoopigment aufzunehmen, aufgrund ihrer Beschaffenheit eingeschränkt. Derartige Fälle sind
im Vorfeld leider nicht abzusehen und machen es schwierig, ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen. Begünstigende Faktoren für eine solche
Hautbeschaffenheit sind erhebliche UV-Exposition sowie Steroidmissbrauch.
Datenschutzrechtliche Erklärung:Wir werden vor, während und nach der Tätowierung gemäß § 2 Abs. 1 Nr.4 UrhG Aufnahmen fertigen.
Du willigst hiermit ausdrücklich ein, dass diese Lichtbilder jenseits eines gemäß § 6 Absatz 1(f) EU-DSGVO zu1ässigen Zwecks zum Zwecke der
Außendarstellung auf weiteren Plattformen veröffentlicht werden.
Mit dieser Einwilligungserklärung werden Gesundheitsdaten erhoben, um zu entscheiden, ob die Durchführung des Vertrags ohne Gefahr für die
Gesundheit und ohne Beeinträchtigung des Ergebnisses unserer Arbeit möglich ist. Diese Daten sind besondere Daten im Sinne des Art. 9 EU-DSGVO. In
deren Erhebung wird hiermit ausdrücklich eingewilligt. Diese Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben und sie werden für die Dauer von 10
Jahren bei uns nach § 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO aufbewahrt.
Diese Einwilligung kann uns gegenüber jederzeit widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO).
Datenverarbeitung zu WerbezweckenWir werden nach erfolgter Arbeit gelegentlich Informationen zu speziellen Angeboten schicken. Diese Angebote erhältst Du von uns unabhängig davon,
ob Du einen Newsletter abonniert hast. Hierbei verwenden wir die von Dir im Rahmen der Terminbuchung angegebenen Kontaktdaten zur Bewerbung
von eigenen Waren und / oder Dienstleistungen, die denjenigen ähneln, die Du bei der Terminbuchung angefragt hast. Rechtsgrundlage für diese
Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO. Du hast das WIderrufsrecht.
DatensicherheitAlle von Dir persönlich bereitgestellten Daten, insbesondere evtl. Risikofaktoren, werden verschlossen aufbewahrt und nur zu nötigen Zwecken
verwendet. Allgemeine technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 EU-DSGVO, Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO).
Zugangs- und ZugriffskontrolleDer Schrank, in dem Deine persönlichen Daten, insb. die Gesundheitsdaten (Risikofaktoren) aufbewahrt werden, steht außerhalb der Bereiche mit
Publikumsverkehr, so dass nur befugte Mitarbeiter Zugang dazu haben.
Der Schrank ist stets abgeschlossen. Schlüssel haben nur Mitarbeiter des Studios, die eine entsprechende Verschwiegenheits-Erklärung unterzeichnet
haben.
PseudonymisierungAuf den Arbeitsdokumenten steht lediglich ein Vermerk, dass zu diesem Termin Risikofaktoren zu beachten sind, jedoch nicht welche. Weitere
Mitarbeiter werden dann entweder direkt Dich oder befugte Mitarbeiter nach weiteren Details fragen.
Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO)
WeitergabekontrolleDie Weitergabe von Daten im großen Stil ist dank der hauptsächlich papierbasierten Verarbeitung praktisch ausgeschlossen. Um eine Weitergabe im
Einzelfall zu verhindern, wird mit jedem weiteren Mitarbeiter, z.B. im Rahmen des Platzmietvertrages, eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung
abgeschlossen.
AuftragskontrolleDas Studio erhebt für weitere Mitarbeiter Deine persönlichen Daten. Ein Auftragsbearbeitungsvertrag gemäß DSGVO wurde geschlossen.
- Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Tätowierer eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft evtl. Fehler. Evtl. Änderungswünsche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit. Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
- Der Kunde folgt den Anweisungen des Tätowierers vor und während des Eingriffes. Nur dann kann der Tätowierer gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
- Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ab.
- Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
- Der Tätowierer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.
- Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs.
- Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.
- Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
§ 6 Rechte und Pflichten des StudiosWir richten und halten uns in jeglicher Hinsicht an das Deutsche Gesetz.
Wir nutzen nur die EU-zertifizierten Materialien und Tätowiermittel nach BVL § 1 - 4 TätoV.
Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.
Das Studio sowie der Tätowierer können die Durchführung einer Arbeit ablehnen, auch ohne Begründung. Dies geschieht insb. unter folgenden Umständen:
Es handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll.
Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zu.
Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studio-Inhabers oder Tätowierer.
Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Tätowierer.
Wir weisen darauf hin, dass das Studio gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. In so einem Fall haben das Studio zudem das Recht, nach § 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.
Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch das Studio ein, so haben sowohl der Tätowierer als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung, so teilt er dies dem Studio bei Erstellung des Fotos mit. Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht mit abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.
§ 7 NachstechenDas Nachstechen ist nicht kostenfrei. Der minimale Preis ist 30€. Bei Händen, Gesicht und Füßen beträgt der Preis bis zu 50% des ursprünglichen Preises.
Fristende für diese Geltung sind 3 Monate, gezählt vom Tag an dem die Tätowierung gestochen wurde. Danach wird der Preis individuell gestaltet.
Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, wird individuell ein Preis vereinbart.
§ 8 GutscheineJeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio oder über den Online-Shop.
Gutscheine sind übertragbar.
Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.
Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen.
§ 9 HaftungsausschlussFür Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die Pflegeanleitung zu halten und bei unerwartetem Heilungsverlauf unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder einen Arzt aufzusuchen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Zum Termin wird alte und/oder dunkle Kleidung empfohlen. Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach Maßgabe dieses Abschnittes eingeschränkt.
Wir haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
Wir haften nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe vorlagen und uns darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurden, oder dass der Kunde unsere Pflegehinweise nicht befolgt hat.
Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Das Unterlassen der Aufklärungspflichten seitens des Kunden kann neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
§ 10 SonstigesEs gelten ergänzend die Vorschriften des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
Der Gerichtsstand ist Berlin.
Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Ansprüche gegen uns kann der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
Zu den Arbeitsbereichen haben nur der Kunde und Mitarbeiter des Brennnessel Tattoo Studio Zutritt. Dritten kann die Anwesenheit nicht gestattet werden.
Tiere sind im Studio aufgrund strengster Hygienevorschriften nicht erlaubt.